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   OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18   

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OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18 (https://dejure.org/2019,7742)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 B 294/18 (https://dejure.org/2019,7742)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 B 294/18 (https://dejure.org/2019,7742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 33 Abs 2; LGG § 4 Abs 2
    Konkurrentenverfahren - Vertreter des Leiters der Justizwachtmeisterzentrale - Ausblendung; Einzelmerkmal; Feinausschärfung; Frauenförderung; Leistungsgleichstand; Leistungsvergleich; Leistungsvorsprung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; LGG § 4 Abs. 2
    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenverfahren - Vertreter des Leiters der Justizwachtmeisterzentrale - Bes.Gr. A 7; Ausblendung; Einzelmerkmal; Feinausschärfung; Frauenförderung; Leistungsgleichstand; Leistungsvergleich; Leistungsvorsprung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Anforderungen an den i.R.d. Auswahlentscheidung vorzunehmenden Leistungsvergleich zwischen Bewerbern unterschiedlicher Statusämter; Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs i.R.d. Vergabe des statusrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Diese Auffassung ist grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschlüsse vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris, und vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, Rn. 15 f.).

    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilungen von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris, Rn. 10, vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, Rn. 21, juris, sowie vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris).

    Die grundsätzliche Höhergewichtung der statushöheren Beurteilung schließt nicht aus, dass ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien (insbes. einen Beurteilungsvorsprung) kompensiert werden kann (BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Nur dort, wo sich der Statusunterschied auf den Beurteilungsmaßstab ausgewirkt hat, ist er in den Beurteilungsvergleich einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, Rn. 13, juris).

    Bei Bewerbern mit im Wesentlichen gleichem Gesamturteil muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07 - Rn. 8, juris und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - Rn. 13, juris) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 , Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168 , Rn. 40; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27/14 -, BVerwGE 153, 48 , Rn. 34).

    Dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, Rn. 13, juris).

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (Beschluss des Senats vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris; BVerfG, Beschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 - Rn. 20, juris; BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 ).

    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilungen von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris, Rn. 10, vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, Rn. 21, juris, sowie vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris).

    Muss der Dienstherr zwar die besondere Bedeutung der von ihm als entscheidend erachteten Gesichtspunkte begründen, unterliegt die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, allerdings nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (st. Rspr; vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, Rn. 36, juris; BVerfG, Beschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, Rn. 25, juris).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Diese Auffassung ist grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschlüsse vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris, und vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, Rn. 15 f.).

    Zu berücksichtigen ist insbesondere im Einzelfall, ob trotz des grundsätzlich gegebenen Statusunterschieds der gleiche Maßstab angelegt worden ist und deshalb insoweit gerade kein Statusunterschied bestanden hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2019 - 1 B 1792/18 - Rn. 17 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, Rn. 17, 18 ff.).

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilungen von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris, Rn. 10, vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, Rn. 21, juris, sowie vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris).

    Die Nachprüfung der gewichtenden Entscheidung der Auswahlbehörde durch die Verwaltungsgerichte hat an die vorgenannten allgemeinen Grundsätze anzuschließen und umfasst die Prüfung, ob der Dienstherr von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerfG, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris, Rn. 11 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2019 - 1 B 1792/18

    Berücksichtigung behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen eines

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Das beruht auf der Überlegung, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist, dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gegenüber dem zuvor innegehabten niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind und an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.01.2019 - 1 B 1602/18 -, Rn. 24 f., juris, und vom 07.01.2019 - 1 B 1792/18 - Rn. 11, juris).

    Zu berücksichtigen ist insbesondere im Einzelfall, ob trotz des grundsätzlich gegebenen Statusunterschieds der gleiche Maßstab angelegt worden ist und deshalb insoweit gerade kein Statusunterschied bestanden hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2019 - 1 B 1792/18 - Rn. 17 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, Rn. 17, 18 ff.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Bei Bewerbern mit im Wesentlichen gleichem Gesamturteil muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07 - Rn. 8, juris und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - Rn. 13, juris) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 , Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168 , Rn. 40; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27/14 -, BVerwGE 153, 48 , Rn. 34).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Der Inhalt dienstlicher Beurteilungen ist auf das Statusamt bezogen: Beurteilungen treffen eine Aussage, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20 , Rn. 18).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (Beschluss des Senats vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris; BVerfG, Beschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 - Rn. 20, juris; BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 ).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18
    Bei Bewerbern mit im Wesentlichen gleichem Gesamturteil muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07 - Rn. 8, juris und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - Rn. 13, juris) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 , Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168 , Rn. 40; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27/14 -, BVerwGE 153, 48 , Rn. 34).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 10 S 66.16

    Zeitpunkt der Fixierung der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2017 - 6 B 1424/16

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers vor einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2014 - 6 B 880/14

    Konkurrentenstreitverfahren; Beurteilung; Qualifikationsgleichstand;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 1 B 1602/18

    Annahme des Beurteilungsgleichstands der beiden Bewerber hinsichtlich Verletzung

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • OVG Bremen, 23.05.2018 - 2 B 91/18

    Konkurrentenverfahren - Vertreter des Leiters der Justizwachtmeisterzentrale

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    OVG, Beschluss vom 20.3.2019 - 2 B 294/18 -, NordÖR 2019, 296 [298]).
  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (vgl. OVG Bremen, U.v. 20.03.2019 - 2 B 294/18 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 07.01.2019 - 1 B 1792/18 - juris Rn. 17; BVerfG, B.v. 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 17, 18 ff.; B.v. 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (vgl. OVG Bremen, U.v. 20.3.2019 - 2 B 294/18 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 7.1.2019 - 1 B 1792/18 - juris Rn. 17; BVerfG, B.v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 17, 18ff.; B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 11).
  • VG Bremen, 08.12.2021 - 6 V 1457/21

    Recht der Landesbeamten - Erfolgsaussichten bei erneuter Auswahlentscheidung;

    Dies beruht auf der Überlegung, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist, dass mit einem höheren Statusamt im Allgemeinen gegenüber dem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind und an einen Inhaber eines höheren Statusamtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind (OVG Bremen, Urt. v. 20.03.2019 - 2 B 294/18 -, juris Rn. 26 m.w.N. aus der Rspr.).
  • VG Wiesbaden, 25.06.2019 - 3 L 5206/17

    Einzelfall einer rechtmäßigen Auswahlentscheidung.

    Das beruht auf der Überlegung, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist, dass mit einem höheren Statusamt im Allgemeinen gegenüber dem zuvor innegehabten niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind und an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.2018 - 1 B 2345/17 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 20.03.2019 - 2 B 294/18 -, juris).
  • VG Bremen, 18.11.2021 - 6 V 925/21

    Konkurrenteneilverfahren - ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung anhand

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (OVG Bremen, Urt. v. 20.03.2019 - 2 B 294/18 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N. aus der bundesgerichtlichen Rspr.).
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